- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stahlkraft GmbH – Schlosserei, Wien
Adresse: Sobotagasse 7, 1230 Wien
UID: ATU81886345
E-Mail: office@stahl-kraft.at
Website: stahl-kraft.at 1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Leistungen, Lieferungen und Werkverträge des Unternehmens im Bereich Schlosserei, Metallbau, Stahlbau, Bauarbeiten, Montage-, Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.3 Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern als auch gegenüber Verbrauchern, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.2.1 Angebote sind unverbindlich und freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.2 Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Preiszusage erfolgt.
2.3 Kostenvoranschläge können gesondert verrechnet werden.
2.4 Bei notwendigen Überschreitungen des Kostenvoranschlags von mehr als 15 Prozent wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.3. Vertragsabschluss
3.1 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Unterzeichnung des Angebots oder durch tatsächliche Ausführung der Leistung zustande.
3.2 Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.4. Leistungsumfang
4.1 Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem Werkvertrag.
4.2 Änderungen, Zusatz- oder Mehrleistungen sind gesondert zu vergüten.
4.3 Technisch bedingte Abweichungen, insbesondere bei Maßtoleranzen, Oberflächen, Farben oder Materialien, gelten als vertragsgemäß, sofern sie zumutbar sind.5. Preise
5.1 Alle Preise verstehen sich in Euro exklusive Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
5.2 Nicht im Angebot enthalten sind insbesondere Kosten für Baustelleneinrichtung, Kräne, Hebezeuge, Gerüste, Strom, Wasser, Entsorgung, Schutzmaßnahmen, Genehmigungen oder behördliche Auflagen, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
5.3 Bei unvorhersehbaren Kostensteigerungen (z. B. Materialpreise, Lohnkosten, Energiepreise) sind angemessene Preisanpassungen zulässig.6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
6.1 Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Baustelle frei zugänglich und technisch vorbereitet ist.
6.2 Der Auftraggeber hat alle erforderlichen Informationen, Pläne und Genehmigungen rechtzeitig bereitzustellen.
6.3 Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund mangelnder Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.7. Termine und Fristen
7.1 Liefer- und Fertigstellungstermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
7.2 Ereignisse höherer Gewalt, Witterungseinflüsse, Materialengpässe, Streiks, behördliche Maßnahmen oder Verzögerungen durch Dritte verlängern die Fristen entsprechend.
7.3 Schadenersatzansprüche wegen Verzögerungen sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.8. Gefahrübergang
8.1 Die Gefahr geht bei Lieferung auf die Baustelle bzw. bei Montagebeginn auf den Auftraggeber über.
8.2 Bei Annahmeverzug geht die Gefahr mit Bereitstellung der Leistung über.9. Abnahme
9.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung unverzüglich nach Fertigstellung abzunehmen.
9.2 Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn die Leistung genutzt wird oder keine begründeten Mängel innerhalb von 7 Tagen schriftlich gerügt werden.
9.3 Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.10. Zahlung
10.1 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
10.2 Teil- und Abschlagsrechnungen sind zulässig.
10.3 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, laufende Arbeiten einzustellen.11. Zahlungsverzug, Mahnspesen und Verzugszinsen
11.1 Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen verrechnet.
11.2 Für jede berechtigte Mahnung werden Mahnspesen in Höhe von EUR 5,– verrechnet.
11.3 Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern wird zusätzlich eine pauschale Entschädigung von EUR 40,– gemäß Zahlungsverzugsgesetz verrechnet.
11.4 Die Geltendmachung weiterer Kosten (Inkasso, Rechtsanwalt) bleibt vorbehalten.12. Eigentumsvorbehalt
12.1 Gelieferte Waren und Bauteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen unser Eigentum.
12.2 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Vorbehaltsware weiterzuveräußern oder zu verpfänden.13. Gewährleistung
13.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
13.2 Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
13.3 Keine Gewähr besteht bei unsachgemäßer Nutzung, eigenmächtigen Änderungen oder normalem Verschleiß.14. Haftung
14.1 Wir haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
14.2 Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
14.3 Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Vermögensschäden ist ausgeschlossen.15. Rücktritt
15.1 Bei Vertragsrücktritt durch den Auftraggeber sind bereits erbrachte Leistungen zu vergüten.
15.2 Bei Unternehmern kann eine pauschale Stornogebühr verrechnet werden.16. Datenschutz
16.1 Es gelten die Bestimmungen der Datenschutzerklärung auf unserer Website.17. Gerichtsstand und Recht
17.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
17.2 Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Unternehmens, sofern zulässig.18. Salvatorische Klausel
18.1 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.2. Angebote und Kostenvoranschläge